Iranische Bank bringt Berlin in Erklärungsnot

10.06.2011

Financial Times Deutschland. 09.06.2011

Im Streit um Sanktionen gegen die Europäisch-Iranische Handelsbank könnte es peinlich für die Bundesregierung werden. Die beanstandeten Geschäfte mit gelisteten Banken wurden offenbar von der Bundesbank genehmigt. von Silke Mertins, Hamburg

Die Europäisch-Iranische Handelsbank (EIHB) will sich in ihrer Klage gegen die neuen EU-Sanktionen auf die Bundesbank berufen. "Wir haben mit der gelisteten Bank Saderat und anderen iranischen Banken Wege erarbeitet, wie ihre bestehenden Außenstände bei uns zurückgeführt werden können. Das hatten wir so mit der Bundesbank abgestimmt", sagte ein leitender Angestellter der EIHB in Hamburg, der Financial Times Deutschland. Die Außenstände sind durch Altgeschäfte vor den neuen Sanktionen entstanden. Die Bundesbank bestätigte am Donnerstag, dass solche Zahlungen unter bestimmten Umständen "rechtlich zulässig" waren.
Die Argumentation der EIHB könnte die Bundesregierung in erhebliche Erklärungsnot bringen. Die EU hatte Ende Mai die Sanktionen gegen den Iran erweitert. Neu gelistet wurde auch die Hamburger EIHB, eine deutsche Bank im Besitz des iranischen Staates. Zur Begründung heißt es in der Verordnung, es gebe neue Erkenntnisse: Die EIHB habe die Sanktionen unterlaufen, weil sie Zahlungen mit bereits gelisteten iranischen Banken ermöglicht habe. Sollten gar keine neuen Belege für eine Verwicklung in das umstrittene Atomprogramm vorliegen und die Bundesbank als eines der wichtigsten Instrumente der Bankenaufsicht das Vorgehen der EIHB abgenickt haben, wäre das peinlich für Berlin und Brüssel.
Die EIHB betont, sie sei weder angehört worden, noch habe es andere Hinweise auf Verstöße gegeben. "Wir haben nicht damit gerechnet, dass die EU das legale Iran-Geschäft unterbinden würde", so der leitende EIHB-Mitarbeiter. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe nie etwas beanstandet. "Wir haben uns immer äußerst strikt an die Regeln gehalten."
Die Deutsch-Iranische Handelskammer e.V. (DIHKeV) in Hamburg sieht gute Erfolgsaussichten für ein juristisches Vorgehen gegen die Listung: "Das Wirtschaftsministerium hat signalisiert, dass eine Klage sinnvoll wäre", sagte Geschäftsführer Michael Tockuss. "Die Entscheidung ist eindeutig auf Druck des Kanzleramts zustande gekommen."
Bundeskanzlerin Angela Merkel war zuletzt beträchtlich unter Druck geraten, weil Indien seine Öllieferungen aus dem Iran über die EIHB bezahlt hatte. Das widerspricht zwar nicht den Sanktionen, verboten sind nur Geschäfte, die im Zusammenhang mit Irans umstrittenem Atomprogramm stehen. Doch dass Deutschland als Transitland für Transaktionen des Iran dient, widerspricht Merkels "Entmutigungspolitik".Teheran dürfte über die Listung der EIHB nicht erfreut gewesen sein. Ob das Chaos mit den Überflugrechten der Kanzlermaschine auf dem Weg nach Indien vor einer Woche mit der Sanktionsentscheidung zusammenhängt oder nicht, weiß niemand genau. "Es passt aber sehr gut ins Bild", sagte Tockuss.
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