EIH-Bank AG -update-

25.05.2011

 

DIHKe.V.

                  Wirtschaftsinformation Iran

 

Aktualisierung          Europäisch-Iranische Handelsbank AG

 

    

 

  25.05.2011

 

 

 

 

 

 

 


 


    

 

 

 

 

 

EIH-Bank unter Sanktion

Die erwartete Listung der Europäisch-Iranischen Handelsbank, ist am 23.05.2011 durch den Rat der Europäischen Außen- minister unter der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2011 erfolgt.

Die in dem Sanktionstext aufgeführten Begründungen für die Aufnahme der Bank in die Liste der sanktionierten Unternehmen, werden von der EIH-Bank energisch bestritten und decken sich nach Aussage von Insidern auch nicht mit den intensiven und detaillierten Überprüfungen der Bank durch die Deutschen Aufsichtsbehörden.

Praktisch bedeutet dies für Konteninhaber der Europäisch- Iranischen Handelsbank AG, dass alle Konten zunächst eingefroren sind. Neugeschäft wie Akkreditive oder Kredite darf die Bank ebenfalls nicht mehr vornehmen. Altgeschäfte, also beispielsweise Akkreditive die vor der Veröffentlichung der Verordnung am 24.05.2011 liegen, können abgewickelt werden, benötigen aber Einzelgenehmigungen der Aufsichtsbehörden.

Überweisungen von EIH-Konten sind ebenfalls mit entsprechenden Einzelgenehmigungen möglich.

Die Genehmigungen für Transaktionen werden von der EIH-Bank beantragt, Sie müssen dies nicht selber vornehmen.

 

Überweisungen auf EIH-Bank Konten sind ebenfalls möglich, allerdings werden die Beträge ebenfalls eingefroren, bis eine entsprechende Genehmigung für die Transaktion erfolgt.

Neugeschäfte sind der Bank entsprechend den Sanktionen nicht mehr möglich. Neueröffnung von Konten unterliegen ebenfalls den Sanktionen und sind somit ausgeschlossen. Soweit in Kürze die praktischen Folgen der Sanktionierung. Die Kunden der Bank sollten sich in allen Fällen auf zeitliche Verzögerungen einrichten. Nach vorsichtigen ersten Schätzungen müssen 2-3 Wochen für die Genehmigungsprozedere aber sicher eingeplant werden.

Die Aufnahme der EIH-Bank in die Sanktionsliste verfehlt zweifellos die eigentlichen Ziele der Sanktionspolitik, da davon in erster Linie Deutsche Unternehmen betroffen sind, die nun auf europäische Nachbarländer oder außereuropäische Banken ausweichen müssen, um ihre Irangeschäfte abzuwickeln. Geschäfte die sich in völligem Einklang zu den Sanktions- regularien befinden und die überwiegend sogar mit einer ausdrücklichen Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft  und Ausfuhrkontrolle in Eschborn erfolgen.

Für weitere Informationen oder Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Deutsch-Iranische Handelskammer e.V.
Große Reichenstraße 14, 20457 Hamburg
email:
info@dihkev.de
, Tel. 040-440847, Fax 040-45036777

www.dihkev.de

 

 

 

 

 

 

News Archiv
  • de
  • per


Deutsch-Iranische Handelskammer e.V.
Große Reichenstraße 14
D-20457 Hamburg

Telefon: +49-40-44 08 47
Telefax: +49-40-45 03 67 77

Email: info@dihkev.de

site created and hosted by nordicweb