Beglaubigungen / Legalisierungen
Die Kammer übernimmt für Sie die Beglaubigung und Legalisierung von Handelsdokumenten wie Rechnungen, Ursprungszeugnissen, Gesundheitszeugnisse, Handelsrechnungen, Frachtrechnungen durch das Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran.
Die Unterlagen müssen zunächst in der Regel durch die für Sie zuständige IHK beglaubigt werden und uns dann zugesendet werden. Wir kümmern uns um alle administrativen Schritte im Generalkonsulat und übersenden Ihnen die Unterlagen mit den jeweiligen Beglaubigungen umgehend zurück.
Bitte kontaktieren Sie uns in jedem Fall, bevor Sie die zu beglaubigenden Dokumente oder Fotokopien an uns schicken, damit wir Form und Vollständigkeit vorab klären können.